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| Statistisch wird jede dritte Ehe geschieden. Im Wesentlichen gibt es drei Gründe, wann eine Ehe geschieden werden kann. |
| Der erste und am häufigsten vorkommende Grund ist der, bei dem beide Ehepartner mindestens 1 Jahr getrenntleben. Bei einer streitigen Ehescheidung müssen die Ehepartner mindestens 3 Jahre getrenntleben. Ein weiterer Grund wäre, daß das Festhalten an der Ehe für einen Partner eine unzumutbare Härte darstellen würde. |
| Die Düsseldorfer Tabelle ist entscheidend für die Frage des Kindesunterhaltes. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten. Steuererstattung, Weihnachts- und Urlaubsgeld werden hierbei hinzugerechnet. |
| Hierfür gibt es verschiedene Altersstufen für das jeweilige unterhaltsberechtigte Kind, ein sich ändernder Unterhaltsanspruch muß jedoch geltend gemacht werden. Eine "automatische" Anpassung erfolgt nicht. |
Bei einer Ehescheidung müssen grundsätzlich Fragen des Versorgungsausgleiches, des Zugewinnes und bei Vorhandensein minderjähriger Kinder, die Frage des Sorge- und Umgangsrechts geregelt werden.
Fragen des Unterhaltes können, müssen aber nicht notwendig behandelt werden. |
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