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| Hierzu gehört die außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung kleiner- und mittelständischer Unternehmen im Bereich des Wettbewerbsrecht. |
| Ziel meiner anwaltlichen Vertretung in diesem Bereich ist es, einem wettbewerbwidrigen Verhalten, auch unlauterer Wettbewerb genannt, entgegenzuwirken, sei es nun, ob es um Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), gegen das Rabattgesetz (RabattG) oder ob es um Verstöße gegen die Zugabeverordnung geht. |
| In der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung geht es entscheidend um die Frage, ob es sinnvoll ist, gegen ein anderes Unternehmen mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, verbunden mit einer Unterwerfungsklausel, zu reagieren. |
| Ist ein Unternehmen umgekehrt einer Abmahnung ausgesetzt, kann es im Einzelfall ratsam sein, den Anspruch anzuerkennen, um eine gerichtlich Auseinandersetzung umgehen. |
| Die gerichtliche Auseinandersetzung , sei es in Form einer einstweiligen Verfügung oder im normalen Klageverfahren, findet in der Regel vor der Kammer für Handelssachen statt. |
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