Ehe- und Familienrecht

Statistisch wird jede dritte Ehe geschieden. Im Wesentlichen gibt es drei Gründe, wann eine Ehe geschieden werden kann.
Der erste und am häufigsten vorkommende Grund ist der, bei dem beide Ehepartner mindestens 1 Jahr getrenntleben. Bei einer streitigen Ehescheidung müssen die Ehepartner mindestens 3 Jahre getrenntleben. Ein weiterer Grund wäre, daß das Festhalten an der Ehe für einen Partner eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Die Düsseldorfer Tabelle ist entscheidend für die Frage des Kindesunterhaltes. Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten. Steuererstattung, Weihnachts- und Urlaubsgeld werden hierbei hinzugerechnet.
Hierfür gibt es verschiedene Altersstufen für das jeweilige unterhaltsberechtigte Kind, ein sich ändernder Unterhaltsanspruch muß jedoch geltend gemacht werden. Eine „automatische“ Anpassung erfolgt nicht.
Bei einer Ehescheidung müssen grundsätzlich Fragen des Versorgungsausgleiches, des Zugewinnes und bei Vorhandensein minderjähriger Kinder, die Frage des Sorge- und Umgangsrechts geregelt werden.
Fragen des Unterhaltes können, müssen aber nicht notwendig behandelt werden.